Definition
Ordentliche Mitgliederorganisationen des Seniorenverbandes Nordwestschweiz (SVNW) sind in erster Linie Organisationen, deren Mitglieder Personen im Rentenalter sind.
Institutionelle Mitgliederorganisationen sind soziale oder kommerzielle (Wirtschafts-) Organisationen, die entweder den SVNW unterstützen oder ähnliche Interessen, Ziele und Aktivitäten in der Senioren- und Alterspolitik und im Generationenmarkt verfolgen.
Die Mitglieder der ordentlichen Mitglieder- Organisationen des SVNW und deren Partner sind Mitglieder des SVNW. Bei institutionellen Mitgliedern sind Angehörige genau bezeichneter Personenkreise persönliche Mitglieder des SVNW. Ausserdem können sich Einzelpersonen dem SVNW als Einzelmitglied anschliessen. Deren Familienangehörige und Lebenspartner gelten ebenfalls als Mitglied.
Die Mitglieder der ordentlichen Mitgliederorganisationen und die Einzelmitglieder (Personen/Familien/Haushalte) erhalten das offizielle Verbandsorgan des SVNW.
Ordentliche und institutionelle Mitglieder und die Einzelmitglieder werden persönlich an die Delegiertenversammlung und an sämtliche Anlässe des SVNW eingeladen. Auf Anlässe des SVNW und seiner Mitglieder wird auf der Web-Seite des SVNW hingewiesen. Vertreter und Delegierte der Mitgliederorganisation können als Vertreter des SVNW für die schweizweit tätigen Senioren- Organisationen, denen der SVNW angehört gewählt werden. Diese Organisationen engagieren sich gemeinsam mit dem SVNW für alterspolitische Themen und können in Projekten des SVNW (Alterskonferenzen, Alterspodien, muba, Kongresse) aktiv mitwirken und Einfluss nehmen. Der Schweizerische Verband für Seniorenfragen (SVS) delegiert 2 Mitglieder des SVNW in den Schweizerischen Seniorenrat (SSR).
Mitgliederbeiträge
Einzelmitglieder und Gönner (inkl. deren Familie)
- Fr. 50.00 p.a. pro Person davon Fr. 2.00 an den Schweizerischen Verband für Seniorenfragen (SVS)
- Gönner: Fr. 100.00 p.a.
Ordentliche Mitgliederorganisationen
- Fr. 2.00 pro Person für die ersten 500 Mitglieder der Organisation
- Fr. 1.50 für die folgenden 500 Mitglieder der Organisation
- Fr. 1.00 für die folgenden Mitglieder der Organisation
Institutionelle Mitgliederorganisationen
- Institutionelle Mitglieder (Sozialbereich)
Min. Fr. 200 p.a. pro institutionelles Mitglied - Institutionelle Mitglieder (Firmen, kommerzielle und Wirtschafts-Organisationen)
Min. Fr. 1000 p.a., pro institutionelles Mitglied