Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden die Richtlinien der SAMW ergänzt undkonkretisiert. Der SVNW begrüsst grundsätzlich diese Ergänzung in Situationender Ressourcenknappheit bei der intensivmedizinischen Betreuung. Unter Punkt3 der Richtlinien wird erwähnt, dass das Alter per se kein Kriterium bei Zuteilungvon Intensivpflegeplätzen ist. Gleichzeitig wird aber festgestellt, dass das Alterindirekt ein Risikofaktor für die Sterblichkeit darstellt und daher bei derBerücksichtigung von Intensivpflegeplätzen bei Knappheit berücksichtigt werden müsste.